22 O 129/05•Landgericht Köln, 2005-06-02, 22 O 129/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 129/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-02
Aktenzeichen: 22 O 129/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0602.22O129.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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