Landgericht Köln, 2005-06-01, 20 T 3/05

20 T 3/05Kantonsgericht01.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 T 3/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-01

Aktenzeichen: 20 T 3/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0601.20T3.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 04.01.2005 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 15.12.2004 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 577,39 € festgesetzt.

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