Landgericht Köln, 2005-03-16, 23 O 287/03

23 O 287/03Kantonsgericht16.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 287/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-16

Aktenzeichen: 23 O 287/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0316.23O287.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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