7 O 415/04•Landgericht Köln, 2005-02-18, 7 O 415/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 7 O 415/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-18
Aktenzeichen: 7 O 415/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0218.7O415.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, durch Verzichtserklärung gegenüber der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft e. G., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt am Main, die Internet-Domain -mahngericht.de- freizugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Be-trages vorläufig vollstreckbar.
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