2 O 629/02•Landgericht Köln, 2005-02-17, 2 O 629/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 2 O 629/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-17
Aktenzeichen: 2 O 629/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0217.2O629.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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