Landgericht Köln, 2005-01-13, 22 O 300/04

22 O 300/04Kantonsgericht13.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 300/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-13

Aktenzeichen: 22 O 300/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0113.22O300.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 20.451,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins der EZB seit dem 15. März 2004 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruches wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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