84 O 136/04•Landgericht Köln, 2004-12-16, 84 O 136/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 84 O 136/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-16
Aktenzeichen: 84 O 136/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1216.84O136.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der Bundesrepublik Deutschland Endverbrauchern gegenüber, wie nachstehend wiedergegeben, Flugreisen unter Angabe einer Flughafenbezeichnung "Flughafen Düsseldorf (Weeze)" und/oder "Düsseldorf-Weeze" zu bewerben:
- es folgt eine dreiseitige Bilddarstellung -
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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