Landgericht Köln, 2004-10-07, 18 O 285/04

18 O 285/04Kantonsgericht07.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 285/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-07

Aktenzeichen: 18 O 285/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1007.18O285.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 38,48 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2004 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 2.816,09 € für die Zeit vom 11.05.2004 bis einschließlich 26.05.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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