5 O 200/04•Landgericht Köln, 2004-10-05, 5 O 200/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 200/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-05
Aktenzeichen: 5 O 200/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1005.5O200.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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