29 T 56/03•Landgericht Köln, 2004-10-04, 29 T 56/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 T 56/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-04
Aktenzeichen: 29 T 56/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1004.29T56.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 31.1.2003 ( 202 II 284/02 ) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.