11 T 43/04•Landgericht Köln, 2004-09-22, 11 T 43/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 T 43/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-22
Aktenzeichen: 11 T 43/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0922.11T43.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1), die im übrigen zurückgewiesen wird, werden die Kostenrechnungen Nr. O 797/01-2003, O 798/01-2003 und O 799/01-2003 - der Beteiligten zu 2) vom 3. Juli 2003 dahin geändert, dass die Kosten zu URNr. 797/2003 insgesamt 339,30 € und diejenigen zu URNr. 798/2003 insgesamt 198,36 € betragen und sich unter Einbeziehung der über 31,32 € lautenden Rechnung zu URNr. 799/2003 ein Endbetrag von 568,98 € ergibt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.