Landgericht Köln, 2004-09-17, 82 O 133/03

82 O 133/03Kantonsgericht17.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 82 O 133/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-17

Aktenzeichen: 82 O 133/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0917.82O133.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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