Landgericht Köln, 2004-09-07, 5 O 538/03

5 O 538/03Kantonsgericht07.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 538/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-07

Aktenzeichen: 5 O 538/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0907.5O538.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 16.03.2004 - 5 O 538/03 - wird aufrechterhalten.

Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Klägerin in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

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