Landgericht Köln, 2004-08-31, 5 O 169/04

5 O 169/04Kantonsgericht31.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 169/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-08-31

Aktenzeichen: 5 O 169/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0831.5O169.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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