9 T 85/04•Landgericht Köln, 2004-07-13, 9 T 85/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 T 85/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-13
Aktenzeichen: 9 T 85/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0713.9T85.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin werden der Kostenfestsetzungsbeschluss und der Abhilfebeschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 23.10.2003 bzw. 22.3.2004 teilweise abgeändert. Der der Klägerin von dem Beklagten zu erstattende Betrag wird anderweitig auf 468,50 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basissatz seit dem 10.10.2003 fest-gesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 37% und der Beklagte zu 63%.
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