29 T 65/03•Landgericht Köln, 2004-06-16, 29 T 65/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 T 65/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-16
Aktenzeichen: 29 T 65/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0616.29T65.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts Brühl (90 II WEG 46/02) vom 21.02.03 wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten tragen die Beschwerdeführer. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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