Landgericht Köln, 2004-06-03, 15 O 797/01

15 O 797/01Kantonsgericht03.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 15 O 797/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-03

Aktenzeichen: 15 O 797/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0603.15O797.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 44.245,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.03.2003 zu zahlen, im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 3 % und der Beklagte zu 97 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Geldbetrages. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Geldbetrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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