Landgericht Köln, 2004-05-19, 13 S 15/04

13 S 15/04Kantonsgericht19.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 13 S 15/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-19

Aktenzeichen: 13 S 15/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0519.13S15.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bergheim vom 2.12.2003 (27 C 348/03) abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 524,14 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.4.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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