Landgericht Köln, 2004-05-18, 11 S 22/04

11 S 22/04Kantonsgericht18.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 22/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-18

Aktenzeichen: 11 S 22/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0518.11S22.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18. März 2003 - 124 C 341/02 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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