Landgericht Köln, 2004-05-11, 16 O 232/03

16 O 232/03Kantonsgericht11.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 16 O 232/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-11

Aktenzeichen: 16 O 232/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0511.16O232.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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