9 T 20/04•Landgericht Köln, 2004-04-06, 9 T 20/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 T 20/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-06
Aktenzeichen: 9 T 20/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0406.9T20.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 29.1.2004 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth vom 5.1.2004 - 9 C 206/03 - teilweise abgeändert und der Antragstellerin zur beabsichtigten Rechtsverfolgung, soweit sich die beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegnerin zu 1) richtet, Prozesskostenhilfe bei monatlicher Ra-tenzahlung von 45,- EUR bewilligt.
Ihr wird insoweit zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Interessen Rechtsanwalt S, T-Straße, in ####1 E, zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.