Landgericht Köln, 2004-04-02, 10 T 42/04

10 T 42/04Kantonsgericht02.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 10 T 42/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-02

Aktenzeichen: 10 T 42/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0402.10T42.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klä-gers wird die Streitwertfestsetzung gemäß Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 18.12.2003 (Az.: 118 C 550/98) abgeändert und wie folgt neu gefasst::

Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf 4.884,81 EUR festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 iVm Abs. 3 ZPO zugelassen.

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