Landgericht Köln, 2004-03-26, 82 O 168/03

82 O 168/03Kantonsgericht26.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 82 O 168/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-26

Aktenzeichen: 82 O 168/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0326.82O168.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin 100.000,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.08.2002 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Kosten der Streitverkündung zu 1) trägt die Streithelferin.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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