Landgericht Köln, 2004-03-26, 81 O 198/03

81 O 198/03Kantonsgericht26.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O 198/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-26

Aktenzeichen: 81 O 198/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0326.81O198.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 4.November 2003 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahren.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin kann die Vollstreckung abwenden, wenn sie Sicherheit leistet in Höhe von 120% desjenigen Betrages, dessentwege vollstreckt wird, es sei denn, die Antragsgegnerin leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.

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