Landgericht Köln, 2004-03-25, 8 O 354/03

8 O 354/03Kantonsgericht25.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 8 O 354/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-25

Aktenzeichen: 8 O 354/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0325.8O354.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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