8 O 354/03•Landgericht Köln, 2004-03-25, 8 O 354/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 354/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-25
Aktenzeichen: 8 O 354/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0325.8O354.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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