Landgericht Köln, 2004-03-24, 23 O 207/03

23 O 207/03Kantonsgericht24.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 207/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-24

Aktenzeichen: 23 O 207/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0324.23O207.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1250 EUR abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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