Landgericht Köln, 2004-03-23, 3 O 355/02

3 O 355/02Kantonsgericht23.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 355/02 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-23

Aktenzeichen: 3 O 355/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0323.3O355.02.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Das Vorbehalts-Anerkenntnisurteil vom 12. November 2002 wird aufrechterhalten; der Vorbehalt fällt weg.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tra-gen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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