18 O 281/02•Landgericht Köln, 2004-03-19, 18 O 281/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 18 O 281/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-19
Aktenzeichen: 18 O 281/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0319.18O281.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist für die Beklagten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten in gleicher Weise Sicherheit leisten.
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