Landgericht Köln, 2004-03-19, 18 O 281/02

18 O 281/02Kantonsgericht19.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 281/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-19

Aktenzeichen: 18 O 281/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0319.18O281.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist für die Beklagten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten in gleicher Weise Sicherheit leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.