Landgericht Köln, 2004-03-18, 22 O 359/00

22 O 359/00Kantonsgericht18.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 359/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-18

Aktenzeichen: 22 O 359/00

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0318.22O359.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für den Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe stellt.

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