Landgericht Köln, 2004-03-11, 22 O 488/03

22 O 488/03Kantonsgericht11.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 488/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-11

Aktenzeichen: 22 O 488/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0311.22O488.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zeugnis zu erteilen, welches sich auf Art und Dauer des Anstellungsverhältnisses sowie Führung und Leistung

erstreckt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 234.367,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.12.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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