23 O 223/03•Landgericht Köln, 2004-02-25, 23 O 223/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 O 223/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-25
Aktenzeichen: 23 O 223/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0225.23O223.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Normen: §§ 328, 331 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin, werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist für die Beklagte und die Streithelferin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 3000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.