Landgericht Köln, 2004-02-25, 23 O 223/03

23 O 223/03Kantonsgericht25.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 223/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-25

Aktenzeichen: 23 O 223/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0225.23O223.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Normen: §§ 328, 331 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin, werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist für die Beklagte und die Streithelferin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 3000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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