Landgericht Köln, 2004-02-13, 89 O 2/04

89 O 2/04Kantonsgericht13.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 89 O 2/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-02-13

Aktenzeichen: 89 O 2/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0213.89O2.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beschwerde der Gesellschaft vom 16. Dezember 2003 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts vom 11.12.2003 - HRB ####1 - wird auch aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts vom 08.01.2004 auf Kosten der Gesellschaft zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Gesellschaft zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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