33 O 213/03•Landgericht Köln, 2004-02-10, 33 O 213/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 33 O 213/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-10
Aktenzeichen: 33 O 213/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0210.33O213.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzens-
geld in Höhe von 4.000,- EUR zu zahlen nebst 5 % Zinsen über
dem Basiszinssatz seit dem 24.02.2003.
- Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem
Kläger 50 % sämtlicher Schäden aus dem Unfall vom 06.12.2002
zu ersetzen, soweit sie nach Klagezustellung entstehen und soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
- Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 57 %
und die Beklagte zu 43 %.
- Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betra-ges abwenden, sofern die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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