Landgericht Köln, 2004-02-03, 5 O 453/03

5 O 453/03Kantonsgericht03.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 453/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-03

Aktenzeichen: 5 O 453/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0203.5O453.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes erbracht werden.

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