Landgericht Köln, 2004-01-30, 81 O 209/02

81 O 209/02Kantonsgericht30.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O 209/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-30

Aktenzeichen: 81 O 209/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0130.81O209.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringende Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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