10 S 134/03•Landgericht Köln, 2004-01-28, 10 S 134/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 10 S 134/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-28
Aktenzeichen: 10 S 134/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0128.10S134.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27.05.2003 - Az.: 212 C 203/02 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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