24 O 188/03•Landgericht Köln, 2004-01-26, 24 O 188/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 188/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-26
Aktenzeichen: 24 O 188/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0126.24O188.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.630,75 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit 31.1.2003 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 95,4 % und die Klägerin 4,6 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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