Landgericht Köln, 2003-12-22, 24 O 497/01

24 O 497/01Kantonsgericht22.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 497/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-22

Aktenzeichen: 24 O 497/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:1222.24O497.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Es wird unter Abweisung der weitergehenden Klage festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin 21,73 % desjenigen Schadens zu ersetzen, der daraus entstanden ist und noch entsteht, dass die Beklagte die Ausfallversicherung für die Fußball WM 2002 in Japan / Korea, VS-Nr. ########-####-1, und -2 mit Schreiben vom 10.10.2001 gekündigt hat.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 85 % und die Beklagte 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.