Landgericht Köln, 2003-12-04, 24 S 81/02

24 S 81/02Kantonsgericht04.12.2003

Regest

Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn sich feststellen läßt, dass der Versicherungsnehmer zunächst bei "Rot" angehalten hat und dann in der irrigen Annahme, die Ampel habe auf "Grün" umgeschaltet, wieder angefahren ist.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 S 81/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-04

Aktenzeichen: 24 S 81/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:1204.24S81.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Normen: § 61 VVG

Leitsätze

Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn sich feststellen läßt, dass der Versicherungsnehmer zunächst bei "Rot" angehalten hat und dann in der irrigen Annahme, die Ampel habe auf "Grün" umgeschaltet, wieder angefahren ist.

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30.10.2002 - 265 C 325/02 - wird wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.406,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.4.2002 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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