Landgericht Köln, 2003-12-03, 20 O 349/03

20 O 349/03Kantonsgericht03.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 349/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-03

Aktenzeichen: 20 O 349/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:1203.20O349.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Normen: § 94 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.750,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.

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