23 S 57/03•Landgericht Köln, 2003-11-19, 23 S 57/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 S 57/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-19
Aktenzeichen: 23 S 57/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:1119.23S57.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 9.4.2003 - 112 C 625/02 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 700 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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