Landgericht Köln, 2003-11-10, 10 T 168/03

10 T 168/03Kantonsgericht10.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 10 T 168/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-11-10

Aktenzeichen: 10 T 168/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:1110.10T168.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Streitwertbeschwerde des Klägers wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

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