101-17/03•Landgericht Köln, 2003-07-04, 101-17/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 101-17/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-04
Aktenzeichen: 101-17/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0704.101.17.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten einschließlich der Kosten und den notwendigen Auslagen des Beschuldigten des Revisionsverfahrens fallen der Staatskasse zur Last.
Der Beschuldigte ist für die Zeit seiner vorläufigen Unterbringung seit dem 17.07.2001 zu entschädigen.
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