19 T 109/03•Landgericht Köln, 2003-06-27, 19 T 109/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 19 T 109/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-27
Aktenzeichen: 19 T 109/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0627.19T109.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts Köln vom 30. August 2002 - Aktenzeichen 265 C 425/01 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
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