5 O 123/03•Landgericht Köln, 2003-06-10, 5 O 123/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 123/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-10
Aktenzeichen: 5 O 123/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0610.5O123.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes erbracht werden.
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