10 S 267/02•Landgericht Köln, 2003-06-04, 10 S 267/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 10 S 267/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-04
Aktenzeichen: 10 S 267/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0604.10S267.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts
Köln - 216 C 78/02 - vom 27.8.2002 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung seitens
der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des
jeweils des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die
Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Gegen dieses Urteil wird das Rechtsmittel der Revision zuge-
lassen.
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