Landgericht Köln, 2003-04-30, 28 O 373/02

28 O 373/02Kantonsgericht30.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 373/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-30

Aktenzeichen: 28 O 373/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0430.28O373.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zur tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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