Landgericht Köln, 2003-03-07, 18 O 394/02

18 O 394/02Kantonsgericht07.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 394/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-07

Aktenzeichen: 18 O 394/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0307.18O394.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 97.145,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 116.000,- EUR.

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