Landgericht Köln, 2003-02-26, 20 O 415/02

20 O 415/02Kantonsgericht26.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 415/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-26

Aktenzeichen: 20 O 415/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0226.20O415.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

1.Die Widerklage und die Drittwiderklage werden abgewiesen.

2.Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten trägt die Beklagte. Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

3.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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