Landgericht Köln, 2003-02-20, 13 T 35/03

13 T 35/03Kantonsgericht20.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 13 T 35/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-20

Aktenzeichen: 13 T 35/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0220.13T35.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts Brühl vom 21.1.2003 (44 M 1549/02) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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